Hinweispflicht nach Batteriegesetz
Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz
- Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll.
- Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
- Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batteriegesetz ausdrücklich verboten.
Bitte entsorgen Sie Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie diese im Handel vor Ort kostenlos ab, damit Rohstoffe gezielt verwertet werden können. Batterien, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben, können Sie nach Gebrauch bei uns unentgeltlich zurückgeben oder ausrechend frankiert per Post an uns zurücksenden. Dies gilt für Mengen, die für Endverbraucher üblich sind.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:
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"Cd" steht für Cadmium.
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„Hg" steht für Quecksilber.
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„Pb" steht für Blei.
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